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   OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05   

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OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05 (https://dejure.org/2005,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2005 - 7 W 28/05 (https://dejure.org/2005,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 7 W 28/05 (https://dejure.org/2005,2888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter; Heranziehung vorliegender Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter im Arzthaftungsprozess; Zulässigkeit der Heranziehung von bereits vorliegenden Gutachten zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtssache; Umfang der Prüfung von Gutachten im ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 348 a Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Umfang der richterlichen Prüfung und Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess, Erfolgsaussicht - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 205
  • MDR 2006, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Die hieraus folgende Umkehr der Beweislast ergibt sich ferner daraus, dass die Befunde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Vorliegen einer - sofort behandlungsbedürftiger - Anastomoseninsuffizienz ergeben hätten und ein Unterlassen der sofortigen Operation (wohl) gleichfalls als grob fehlerhaft zu bezeichnen wäre (vgl. BGH VersR 1999, 231, 232; VersR 2003, 1256, 1257 und ständig).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Prozesskostenhilfe darf dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG NJW 1997, 2745; NJW 1991, 413 sub I 2 b = BVerfGE 81, 347).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine nicht mögliche Aufklärung und Abgrenzung, in welchem Umfang der Verlauf schlechter als erfolgt gewesen wäre, jedenfalls bei der Annahme eines groben Fehlers nach den Grundsätzen der Gesamtkausalität zur vollen Haftung des Arztes führt (BGH VersR 1997, 362, 363; vgl. auch VersR 2000, 1146, 1149).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Dies mag dadurch veranlasst sein, dass der vom Bundesgerichtshof aufgestellte (VersR 1993, 836, 838 m. N.), vom Senat (VersR 1994, 860) ebenso wie von anderen Obergerichten (vgl. OLG Brandenburg VersR 2001, 1241) geteilte Grundsatz nicht beachtet worden ist, wonach wegen der besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe der Tatsachenfeststellung, der Beweiswürdigung und Rechtsanwendung die Entscheidung und Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess grundsätzlich nicht durch den Einzelrichter zu erfolgen hat, sodass sich sowohl eine Übertragung auf den - hier nicht entscheidenden - obligatorischen Einzelrichter nach § 348 a Abs. 1 Nr. 1 ZPO verbietet (Musielak/Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 348 a Rn. 8) wie auch die Kammer auf die gebotene - BGH NJW 2003, 1254 - Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme aufgerufen ist (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 11).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Denn auch wenn die Gutachten zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage verwendet werden können, so ist doch gerade im Arzthaftungsprozess das Gericht aufgerufen und gehalten, sachverständige Stellungnahmen kritisch zu würdigen und etwaige Widersprüche, wie sie hier vorliegen, zu klären (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt VersR 2005, 408/410).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Prozesskostenhilfe darf dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG NJW 1997, 2745; NJW 1991, 413 sub I 2 b = BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (BVerfG, NJW 2003, 2976/2977; 266/2167; OLG Köln MDR 1997, 105/106; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 16.06.2005 - 7 W 32/05).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine nicht mögliche Aufklärung und Abgrenzung, in welchem Umfang der Verlauf schlechter als erfolgt gewesen wäre, jedenfalls bei der Annahme eines groben Fehlers nach den Grundsätzen der Gesamtkausalität zur vollen Haftung des Arztes führt (BGH VersR 1997, 362, 363; vgl. auch VersR 2000, 1146, 1149).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Daran ist zwar richtig, dass die an den groben Fehler geknüpfte Umkehr der Beweislast dann nicht eintritt, wenn - was zur Beweislast der Arztseite steht - der Kausalzusammenhang gänzlich oder äußerst unwahrscheinlich ist (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt VersR 2005, 227/229).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
    Dies mag dadurch veranlasst sein, dass der vom Bundesgerichtshof aufgestellte (VersR 1993, 836, 838 m. N.), vom Senat (VersR 1994, 860) ebenso wie von anderen Obergerichten (vgl. OLG Brandenburg VersR 2001, 1241) geteilte Grundsatz nicht beachtet worden ist, wonach wegen der besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe der Tatsachenfeststellung, der Beweiswürdigung und Rechtsanwendung die Entscheidung und Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess grundsätzlich nicht durch den Einzelrichter zu erfolgen hat, sodass sich sowohl eine Übertragung auf den - hier nicht entscheidenden - obligatorischen Einzelrichter nach § 348 a Abs. 1 Nr. 1 ZPO verbietet (Musielak/Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 348 a Rn. 8) wie auch die Kammer auf die gebotene - BGH NJW 2003, 1254 - Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme aufgerufen ist (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 11).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99

    Beweisrechtliche Auswirkungen von Dokumentationsmängeln bei der Arzt-Haftung

  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1993 - 7 U 180/91

    Gebotene Aufklärung über Infektionsgefahr bei Injektion von Kortisonpräparaten

  • OLG Koblenz, 07.05.2015 - 10 W 173/15

    Zur Waffengleichheit im Zivilprozess

    Werden von der beklagten Partei erhebliche Einwände gegen die Klagebergründung vorgebracht, die zumindest eine Anhörung der Parteien gemäß § 141 Abs. 1 ZPO gebieten, an die sich ggf. eine Beweisaufnahme anschließen kann, können die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung nicht von vorneherein verneint werden (in Anknüpfung an BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07, NJW 2008, 1060 = MDR 2008, 1060 ff.; VGH Bayern, 07.02.2005 - 10 C 05.83, NJW 2005, 1677 f.; OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05, NJW-RR 2006, 205 = MDR 2006, 332 f.; OLG Naumburg, 29.08.2006 - 3 WF 147/06, FamRZ 2007, 910; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 114 Rn. 26).*).

    Werden von der beklagten Partei erhebliche Einwände gegen die Klagebergründung vorgebracht, die zumindest eine Anhörung der Parteien gemäß § 141 Abs. 1 ZPO gebieten, an die sich ggf. eine Beweisaufnahme anschließen kann, können die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung nicht von vorneherein verneint werden (in Anknüpfung an BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07, NJW 2008, 1060 = MDR 2008, 1060 ff.; VGH Bayern, 07.02.2005 - 10 C 05.83, NJW 2005, 1677 f.; OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05, NJW-RR 2006, 205 = MDR 2006, 332 f.; OLG Naumburg, 29.08.2006 - 3 WF 147/06, FamRZ 2007, 910; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 114 Rn. 26).*).

    Angesichts der beachtlichen Einwände und Behauptungen der Beklagten, die nach Auffassung des Senats zumindest eine Anhörung der Parteien gemäß § 141 Abs. 1 ZPO gebieten, an die sich ggf. eine Beweisaufnahme anschließen kann, können die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung nicht von vorneherein verneint werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060 = MDR 2008, 1060 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 10 C 05.83 - NJW 2005, 1677 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juni 2005 - 7 W 28/05 - NJW-RR 2006, 205 = MDR 2006, 332 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. August 2006 - 3 WF 147/06 - FamRZ 2007, 910; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 114 Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10

    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (OLG Oldenburg MedR 98, 417; OLG Brandenburg B. v. 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Köln VersR 90, 311; OLG Karlsruhe MDR 06, 332).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (BVerfG, NJW 2003, 2976, 2977; OLG Köln, MDR 1997, 105; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW-RR 2006, 205 f., juris Tz. 7).Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage ist es danach zwar entgegen der vom Antragsteller vertretenen Auffassung grundsätzlich zulässig, bereits vorliegende Gutachten zur Beurteilung heranzuziehen.
  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz-

    Der ablehnende Beschluss des Landgerichts lässt es an der kritischen Auseinandersetzung mit dem Gutachten unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers fehlen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206; OLG Frankfurt NJOZ 2011, 903, 904).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Arzthaftungsklage; Beweisbarkeit

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass grundsätzlich wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17.04.2007, Az. 1 W 1/07, veröffentlicht in juris; BGH NJW 1994, 801, 802; Brandenburgisches OLG OLG-NR 2001, 5, 6 jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. E 35).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Daran hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozessrechts nichts geändert (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206 [OLG Karlsruhe 24.06.2005 - 7 W 28/05]; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. E 35), so dass die Kammer auf die nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO gebotene Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme berufen ist.
  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 12 W 1/07

    Substantiierungspflicht hinsichtlich der Kausalität zwischen einem

    Soweit das Landgericht über das Prozesskostenhilfegesuch durch die Einzelrichterin entschieden hat, ist allerdings darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801, 802; Brandenburgisches OLG OLG-NR 2001, 5, 6 jeweils m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206), so dass - da beim Landgericht Frankfurt (Oder) senatsbekannt eine Zuständigkeit der Zivilkammer nach dem Geschäftsverteilungsplan gem. § 348 Abs. 1 Nr. 2 e ZPO nicht begründet ist - die Kammer auf die nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO gebotene Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme berufen ist (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 35).
  • LG Duisburg, 25.03.2009 - 7 T 256/08

    Zahlungsunfähigkeit bei Geldilliquidität und zusätzlicher Zahlungsunwilligkeit

    Es ist aber im vorliegenden Fall auch nicht vonnöten, dass das die den geforderten Beträgen zugrundeliegenden Steuerbescheide zur Akte reicht ( so BGH, MDR 2006, 332 ).
  • OLG Naumburg, 16.01.2024 - 1 U 54/22
    Da Verfahren in Arzthaftungssache in der Regel besondere Anforderungen an die Tatsachenermittlung und -feststellung stellen und häufig auch in rechtlicher Hinsicht schwierig sind, werden diese Voraussetzungen nur selten vorliegen (OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 573, 574; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008 - 12 U 221/07, BeckRS 2008, 14679).
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